Konditionen in der Depotverwaltung
Mindestanlage
Um innerhalb eines Depots die zur Risikominimierung erforderliche Anlagenstreuung zu ermöglichen beträgt das anfängliche Mindestanlagevermögen in der individuellen Einzelanlage 250.000,-- EUR.
Durch die Auflegung unserer beiden Fonds kann nun jeder - auch ohne obiges Mindestanlagevermögen - von unserer Vermögensverwaltung profitieren.
Verwaltungshonorar
Unser Verwaltungshonorar beträgt im Jahr fest 1% des verwalteten Vermögens und wird halbjährlich im Voraus in Höhe von 0,5%, mindestens 1.250,-- EUR, belastet. Hinzu kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer.
In der individuellen Vermögensverwaltung wird für die vom Verwalter gemanagten und im Depot befindlichen Fondsanteile (RIV Rationalinvest Vermögensverwalterfonds und RIV Aktieninvest Global) kein Verwaltungshonorar in Rechnung gestellt. !
sonstige Vergütungen
Die R.I.Vermögensbetreuung AG erhält für die Verwaltung der Depots keinerlei zusätzliche Vergütungen, wie Agien, Bestandsprovisionen oder "Kickbacks". Sie erhält auch keine Gewinnbeteiligung.
Die von der RIV mit den Banken ausgehandelten Sonderkonditionen kommen ausschließlich dem Kunden zugute. Hat die RIV mit den Banken oder Fondsgesellschaften eine Reduzierung des Ausgabeaufschlags vereinbart, so wird dieser im vollem Umfang dem Kunden gutgeschrieben.
Bankgebühren
Mit unseren Partnerbanken (Groß- und Privatbanken, Sparkassen) konnten wir für unsere Kunden Sonderkonditionen bei den Börsenprovisionen und den Depotgebühren in Form eines Abschlages von in der Regel 50% auf die Standardsätze vereinbaren. Überdies werden alle Guthaben auf dem Abwicklungskonto verzinst.
Die gesamten Bankgebühren (Börsenprovisionen, Kontoführungsgebühren und Depotgebühren) haben sich im Durchschnitt der letzten Jahre auf etwa 0,2% des jeweiligen Depotwerts belaufen.